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Interessensbekundungsphase für den Innovationsfonds Weiterbildung 2024 abgeschlossen

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert jährlich auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Der Innovationsfonds stellt seit 2023 insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.  Die zur Förderung bewilligten Projekte für das Jahr 2024 können vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 umgesetzt werden.

Die Bewerbungsfrist für eine Interessensbekundung endete am 01. Mai 2023. Es wurden 34 Interessensbekundungen eingereicht.

Mit der landesweiten Förderung von Modellvorhaben will die Landesregierung das Innovationspotenzial von Volkshochschulen und nach dem WbG anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft in NRW weiter stärken. Die Projekte sollen zum Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ in 2024 mindestens auf eine der folgenden Fragen Bezug nehmen:

  • Welchen Beitrag kann das Innovationsvorhaben für eine inklusive, offene, nachhaltige und sich zunehmend digital organisierende Gesellschaft leisten?
  • Wie sind Bildungsangebote methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln?
  • Welche Strategien werden entwickelt und erprobt, die zur Partizipation motivieren und neue Zugänge zur Weiterbildung (z.B. Angebote für ältere Menschen oder barrierefreie/diversitätsbewusste Angebote) eröffnen?
  • Wie trägt das Vorhaben dazu bei, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterzuentwickeln und zu stärken?

Weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung, dem Formblatt zur Interessenbekundung sowie den FAQ, die im Download-Bereich abrufbar sind.

 

   

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